Die Abrechnungen unserer Leistungen, von Medikamenten und Futtermitteln erfolgt nach der aktuellen Gebührenordnung Tierärzte (GOT) vom 8.7.2008.
Seit dem 14.2.2020 gilt die 4. Verordnung zur GOT (Notdienstgebührenordnung)
Weitere Infos hier:
https://www.bundestieraerztekammer.de/tierhalter/got/GOT_Notdienst_final.pdf?m=1581428119&
Sie haben die Wahl zwischen Barzahlung und Zahlung per ec-Karte.
Gerne stellen wir Ihnen eine detaillierte Aufstellung der Leistungen, angewandten Medikamente und Abgabepräparate aus!